Absatz eins,Die Vertragschließenden Parteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Mosambikes fördern.
Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik)
Bundesgesetzblatt Nr. 216 aus 1986,
Artikel eins
01.01.1986