Die vom Bundespräsident unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 6. März 1986 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 37 Abs. 4 für Österreich am 6. März 1986 in Kraft.Die vom Bundespräsident unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 6. März 1986 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 37, Absatz 4, für Österreich am 6. März 1986 in Kraft.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, angenommen bzw. sind diesem beigetreten:
Ägypten, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Ekuador, Elfenbeinküste, Finnland, Frankreich, Gabun, Ghana, Griechenland, Honduras, Indonesien, Irland, Italien, Japan, Kamerun, Kongo, Liberia, Luxemburg, Malaysia, Niederlande, Norwegen, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Schweden, Schweiz, Sowjetunion, Spanien, Thailand, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland. Ferner hat die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft das Übereinkommen provisorisch angenommen.
Die Sowjetunion hat anläßlich der Hinterlegung ihrer Annahmeurkunde folgende Erklärung abgegeben:
Falls die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Vertragspartei des gegenständlichen Übereinkommens wird, führt die Teilnahme der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken an diesem Übereinkommen für sie ihrerseits zu keinerlei Verpflichtungen in bezug auf die Gemeinschaft.
Im Hinblick auf den gut bekannten Standpunkt zur Korea-Frage kann die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken die Bezeichnung „Republik Korea“, enthalten im Anhang B des Übereinkommens, nicht als rechtsgültig anerkennen.