Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Staatsanwaltschaftsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 27
Inkrafttretensdatum
01.07.1986
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Abkürzung
StAG
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
§ 27. Dem Bewerber erwächst durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches kein Rechtsanspruch auf Ernennung auf die von ihm angestrebte Planstelle. Er hat keine Parteistellung. Paragraph 27, Dem Bewerber erwächst durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches kein Rechtsanspruch auf Ernennung auf die von ihm angestrebte Planstelle. Er hat keine Parteistellung.
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008
Gesetzesnummer
10000842
Dokumentnummer
NOR12011483
Alte Dokumentnummer
N1198610499N