Staatsanwaltschaftsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2007,
Paragraph 27
01.07.1986
31.12.2007
Paragraph 27, Dem Bewerber erwächst durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches kein Rechtsanspruch auf Ernennung auf die von ihm angestrebte Planstelle. Er hat keine Parteistellung.