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Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 219/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 3

Inkrafttretensdatum

01.09.2017

Außerkrafttretensdatum

29.09.2017

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

1. klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 20)
2. klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 21)

Text

Anlage C

LEHRPLAN DES AUFBAUGYMNASIUMS UND DES AUFBAUREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Da die Schülerinnen und Schüler verschiedenen Altersstufen angehören, über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen, unterschiedliche Vorkenntnisse und oft auch verschiedene sprachliche Eigenart mitbringen, hat der Unterricht in jedem Gegenstand bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf ist den Schülerinnen und Schülern eine Einführung in die Technik des Lernens und eine Beratung in schwierigen Lernsituationen zu gewähren. Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten sind, vor allem auf der Übergangstufe, aber auch in der 5. und 6. Klasse, in einem Nachholverfahren, das eine besondere Betreuung der Schülerinnen und Schüler erforderlich macht, aufzufrischen und zu ergänzen. Wo bei größeren Altersunterschieden die Führung gesonderter Klassen nicht erfolgen kann, ist durch innere Differenzierung auf die unterschiedlichen Altersgruppen Bedacht zu nehmen.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaugymnasium:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe 1

Lehrverpflichtungsgruppe 2

Religion

8

(römisch drei)

Deutsch

mindestens 12 3

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 3

(römisch eins)

Latein

mindestens 10 3

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache

mindestens 11 3)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 11 3

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musikerziehung

mindestens 3

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 3

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

114

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 4

höchstens 13

 

Summe autonomer Bereich

17

 

Gesamtwochenstundenzahl

131

 

_______________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
  1. Ziffer eins
    Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
  2. Ziffer 2
    Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei);
mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei);
Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier;
Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
4 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaurealgymnasium:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Oberstufe 1

Lehrverpflichtungsgruppe 2

Religion

8

(römisch drei)

Deutsch

mindestens 11 3

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 3

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 10 3

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 13 3

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 7

römisch drei 4

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 7

(römisch drei) 5

Darstellende Geometrie 6

 

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musikerziehung

mindestens 3

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 3

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 7

höchstens 18

 

Summe autonomer Bereich

22

 

Gesamtwochenstundenzahl

131

 

_______________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
  1. Ziffer eins
    Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle
angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
  1. Ziffer 2
    Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung
zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrserziehung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
4 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.
5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).
6 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.
7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs.

  1. Ziffer 3
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Aufbaugymnasium

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(römisch drei)

Deutsch

(8) 4)

4

3

3

3

13 (+6)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

(8) 4)

3

3

3

3

12 (+8)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 1)

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache 2) *)

 

5

4

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

(7) 4)

3

3

3

3

12 (+7)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

6

römisch drei

Chemie

2

2

4

(römisch drei)

Physik

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

 

2

2

4

römisch drei

Informatik

 

2

2

römisch zwei

Musikerziehung

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(römisch vier a)

 

 

 

 

2 3)

2 3)

 

+4

 

Bildnerische Erziehung

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

30

30

32

33

125 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

131 (+31)

 

Aufbaurealgymnasium

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(römisch drei)

Deutsch

(8) 4)

4

3

3

3

13 (+6)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

(8) 4)

3

3

3

3

12 (+8)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 1)

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik **)

(7) 4)

4

4

3

3

14 (+7)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde **)

2

3

–/2

2

7/9

römisch drei 5)

Chemie **)

3

2/3

5/6

(römisch drei)

Physik **)

2

3

2

2/3

9/10

(römisch drei) 6)

Darstellende Geometrie **)

2/–

2/–

4/–

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

römisch drei

Informatik

 

2

2

römisch zwei

Musikerziehung

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(römisch vier a)

 

 

 

 

2 3)

2 3)

 

+4

 

Bildnerische Erziehung

(2)

2

1

 

 

3

(+2)

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

32

28

31

32

123 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

8

 

8

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

131 (+31)

 

______________________

*)/**) Typenbildende Pflichtgegenstände Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium.

1) Am Aufbaugymnasium Latein, am Aufbaurealgymnasium alternativ.

2) Am Aufbaugymnasium.

3) Alternative Pflichtgegenstände.

4) Einschließlich 2 Wochenstunden Übungen.

5) In der Schwerpunktform am Aufbaurealgymnasium in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

6) In der Schwerpunktform am Aufbaurealgymnasium in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die aufgrund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse des Aufbaugymnasiums oder des Aufbaurealgymnasiums geeignet sind, in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik einschließlich der entsprechenden Übungen durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens gemäß den geltenden Lehrplänen der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule sowie der Hauptschule für einen erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.

Durch die systematische Vermittlung der Grundlagen einer effektiven Lerntechnik soll vor allem den älteren Schülern eine angemessene Hilfe für die Bewältigung des Lehrstoffes geboten werden.

Den Pflichtgegenständen Musikerziehung, Bildnerische Erziehung und Leibesübungen kommt auch die Bedeutung eines Ausgleiches durch musische Bildung und körperliche Übung zu.

Didaktische Grundsätze:

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium, mit folgender Ergänzung:

Vor allem ältere, der Schule entwöhnte Schüler bedürfen besonderer Einführung und Beratung.

Der Unterricht aus Englisch bringt für manche (ältere) Schüler die erste Begegnung mit einer Fremdsprache; dies erfordert eine besondere Einstellung auf die Probleme dieses Anfängerunterrichts und auf die Vorbereitung der 5. Klasse.

Lehrstoff: MATHEMATIK

Je 2 Wochenstunden sind planmäßigen Übungen zu widmen.

5. bis 8. Klasse

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse):

Der Griechischunterricht

  • Strichaufzählung
    eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur
  • Strichaufzählung
    verhilft den Schülerinnen und Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigen Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog
  • Strichaufzählung
    ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen
  • Strichaufzählung
    bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte
  • Strichaufzählung
    befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen
  • Strichaufzählung
    vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz
  • Strichaufzählung
    macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren.

Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation

Mensch und Gesellschaft

Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit

Natur und Technik

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung

Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart

Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul (die Einheit) relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.

Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.

Schriftliche Leistungsfeststellungen

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles der Anlage A zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.

Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell

Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Griechisch relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.

Übersetzungskompetenzen

  • Strichaufzählung
    den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen
  • Strichaufzählung
    den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen
  • Strichaufzählung
    bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten

Interpretationskompetenzen

  • Strichaufzählung
    Wortebene: Sammeln und Auflisten
  • Strichaufzählung
    Satzebene: Gliedern und Strukturieren
  • Strichaufzählung
    mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Belegen und Nachweisen, Kommentieren und Stellung nehmen, Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

  • Strichaufzählung
    Vertrautheit gewinnen mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie, Kasuslehre und Syntax
  • Strichaufzählung
    einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich
  • Strichaufzählung
    die Kenntnisse der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur römisch zwei und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe, Suffixe etc.)

4. Semester – Kompetenzmodul 4

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der griechischen Morphologie (wichtige unregelmäßige Verba, Verba auf –μι) und Syntax (komplexere Satzstrukturen) erweitern und vertiefen
  • Strichaufzählung
    den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen
  • Strichaufzählung
    sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart
  • Strichaufzählung
    ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern
  • Strichaufzählung
    die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren

Das Neue Testament als Basistext Europas

  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens

  • Strichaufzählung
    die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen

Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft

  • Strichaufzählung
    Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt und ins Lächerliche gezogen worden sind

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften

  • Strichaufzählung
    das Denken der jonischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen
  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen

Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur

  • Strichaufzählung
    anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters

  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen
  • Strichaufzählung
    durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden

Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens

  • Strichaufzählung
    die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen
  • Strichaufzählung
    sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinander setzen

8. Semester

Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens

  • Strichaufzählung
    zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen lernen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinander setzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse):

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Lernsemester die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    einfache Fragen an und zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo er/sie wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße)
  • Strichaufzählung
    einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen
  • Strichaufzählung
    kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  • Strichaufzählung
    Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  • Strichaufzählung
    in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  • Strichaufzählung
    einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  • Strichaufzählung
    die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  • Strichaufzählung
    einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  • Strichaufzählung
    gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können
  • Strichaufzählung
    ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  • Strichaufzählung
    genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird*
  • Strichaufzählung
    aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können*
  • Strichaufzählung
    Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    kurze        unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  • Strichaufzählung
    eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Klasse – Kompetenzmodul 7

7. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  • Strichaufzählung
    Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  • Strichaufzählung
    zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können*
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

8. Semester

Hören

  • Strichaufzählung
    Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet*
  • Strichaufzählung
    kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  • Strichaufzählung
    konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  • Strichaufzählung
    in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  • Strichaufzählung
    ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können
  • Strichaufzählung
    die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  • Strichaufzählung
    relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  • Strichaufzählung
    Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  • Strichaufzählung
    unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

Im RIS seit

01.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2017

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40186570

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/88/ANL3/NOR40186570

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