Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Republik,
angesichts der Tatsache, daß im Grenzabschnitt Zwerndorf - Vysoka eine Erdgaslagerstätte besteht, die sich sowohl auf österreichisches wie auf tschechoslowakisches Staatsgebiet erstreckt,
im Bewußtsein der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser und ähnlicher gemeinsamer Lagerstätten und
in Anerkennung der Zweckmäßigkeit und der Notwendigkeit der Zusammenarbeit und der Koordinierung bei der Ausbeutung dieser Lagerstätte und ähnlicher gemeinsamer Lagerstätten,
haben sich entschlossen, dieses Abkommen abzuschließen, durch welches sie die Bedingungen für die Ausbeutung der oben angeführten gemeinsamen Erdgaslagerstätte und ähnlicher weiterer gemeinsamer Erdgas- und Erdöllagerstätten regeln.