Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kenia,
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, und
vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
sind wie folgt übereingekommen: