Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Kenia) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Kenia)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 527/1985

Typ

Vertrag – Kenia

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1986

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

15.05.1985

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KENIA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 527/1985

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kenia,

als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, und

vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Der in Artikel 19 vorgesehene Notenwechsel fand am 4. Oktober 1985 (Österreichische Note) bzw. am 8. November 1985 (Kenianische Note) statt. Das Abkommen tritt daher am 1. Jänner 1986 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2019

Gesetzesnummer

10011597

Dokumentnummer

NOR11011862

Alte Dokumentnummer

N9198514173T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/527/P0/NOR11011862

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