Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Kenia)
Bundesgesetzblatt Nr. 527 aus 1985,
Vertrag – Kenia
Paragraph 0
01.01.1986
15.05.1985
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KENIA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 527/1985
Der in Artikel 19 vorgesehene Notenwechsel fand am 4. Oktober 1985 (Österreichische Note) bzw. am 8. November 1985 (Kenianische Note) statt. Das Abkommen tritt daher am 1. Jänner 1986 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kenia,
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, und
vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
05.09.2019
10011597
NOR11011862
N9198514173T