Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Seychellen) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Seychellen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 449/1985

Typ

Vertrag – Seychellen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1985

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

16.09.1985

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SEYCHELLEN
StF: BGBl. Nr. 449/1985

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Seychellen,

Im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Der in Artikel 18 vorgesehene Notenwechsel fand am 16. September 1985 statt. Das Abkommen tritt daher am 1. November 1985 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011596

Dokumentnummer

NOR11011861

Alte Dokumentnummer

N9198514172T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/449/P0/NOR11011861

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