Luftverkehrsabkommen (Seychellen)
Bundesgesetzblatt Nr. 449 aus 1985,
Vertrag – Seychellen
Paragraph 0
01.11.1985
16.09.1985
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SEYCHELLEN
StF: BGBl. Nr. 449/1985
Der in Artikel 18 vorgesehene Notenwechsel fand am 16. September 1985 statt. Das Abkommen tritt daher am 1. November 1985 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Seychellen,
Im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
04.09.2019
10011596
NOR11011861
N9198514172T