Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in Strafsachen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 381/1985

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1985

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

18.11.1982

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht
enthalten.

Titel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 381/1985

Sprachen

deutsch, tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,

in dem Bestreben, die rechtlichen Beziehungen und den rechtlichen Verkehr zwischen beiden Staaten zu vertiefen und zu erleichtern,

sowie von dem Wunsche geleitet, die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa voll und ganz durchzuführen,

sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen.

Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen

Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 21 Absatz 2 am 1. Oktober 1985 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10002711

Dokumentnummer

NOR11002734

Alte Dokumentnummer

N2198520828S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/381/P0/NOR11002734

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