Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik,
in dem Bestreben, die rechtlichen Beziehungen und den rechtlichen Verkehr zwischen beiden Staaten zu vertiefen und zu erleichtern,
sowie von dem Wunsche geleitet, die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa voll und ganz durchzuführen,
sind übereingekommen, den folgenden Vertrag zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen
Vollmachten folgendes vereinbart haben: