Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Durchführung des Art. I des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechts 1985
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
10.08.1985
Außerkrafttretensdatum
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Der Bescheid über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Erklärung (Art. I § 1 Abs. 4 des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechts 1985) ist nach dem Muster der Anlage auszufertigen.Der Bescheid über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Erklärung (Artikel römisch eins, Paragraph eins, Absatz 4, des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechts 1985) ist nach dem Muster der Anlage auszufertigen.
(2)Absatz 2,Für die Ausfertigung des Bescheides darf nur ein von der Österreichischen Staatsdruckerei hergestellter Vordruck verwendet werden. Die Vordruckexemplare sind von den ausstellenden Behörden streng zu verrechnen.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2016
Gesetzesnummer
10005583
Dokumentnummer
NOR12061491
Alte Dokumentnummer
N4198513423S