Kurztitel

Durchführung des Artikel römisch eins, des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechts 1985

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1985,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.08.1985

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Bescheid über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Erklärung (Artikel römisch eins, Paragraph eins, Absatz 4, des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechts 1985) ist nach dem Muster der Anlage auszufertigen.
  2. Absatz 2,Für die Ausfertigung des Bescheides darf nur ein von der Österreichischen Staatsdruckerei hergestellter Vordruck verwendet werden. Die Vordruckexemplare sind von den ausstellenden Behörden streng zu verrechnen.