Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.08.1985
Außerkrafttretensdatum
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Text
Prüfung und Weiterleitung des Antrags
§ 4.Paragraph 4,
Das im § 2 genannte Gericht hat zu prüfen, ob der Antrag und die Beilagen den Erfordernissen des Art. 13 des Übereinkommens entsprechen, und sodann den Antrag und die Beilagen dem Bundesministerium für Justiz unverzüglich vorzulegen. Das im Paragraph 2, genannte Gericht hat zu prüfen, ob der Antrag und die Beilagen den Erfordernissen des Artikel 13, des Übereinkommens entsprechen, und sodann den Antrag und die Beilagen dem Bundesministerium für Justiz unverzüglich vorzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022
Gesetzesnummer
10002701
Dokumentnummer
NOR12033835
Alte Dokumentnummer
N2198517306R