Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Bundesgesetzblatt Nr. 322 aus 1985,
BG
Paragraph 4
01.08.1985
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Das im Paragraph 2, genannte Gericht hat zu prüfen, ob der Antrag und die Beilagen den Erfordernissen des Artikel 13, des Übereinkommens entsprechen, und sodann den Antrag und die Beilagen dem Bundesministerium für Justiz unverzüglich vorzulegen.
21.03.2022
10002701
NOR12033835
N2198517306R