Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.08.1985
Außerkrafttretensdatum
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Text
Zentrale Behörde
§ 1.Paragraph eins,
Zentrale Behörde im Sinn des Art. 2 des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980, BGBl. Nr. 321/1985, über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts ist das Bundesministerium für Justiz. Zentrale Behörde im Sinn des Artikel 2, des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1985,, über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts ist das Bundesministerium für Justiz.
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2022
Gesetzesnummer
10002701
Dokumentnummer
NOR12033832
Alte Dokumentnummer
N2198517303R