Bundesrecht konsolidiert

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Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts § 1

Kurztitel

Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 322/1985

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.08.1985

Außerkrafttretensdatum

Index

22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren

Text

Zentrale Behörde

Paragraph eins,

Zentrale Behörde im Sinn des Artikel 2, des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 321 aus 1985,, über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts ist das Bundesministerium für Justiz.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022

Gesetzesnummer

10002701

Dokumentnummer

NOR12033832

Alte Dokumentnummer

N2198517303R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/322/P1/NOR12033832

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