Bundesrecht konsolidiert

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Gleichwertigkeit der Universitätszeugnisse, akademische Grade etc. § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gleichwertigkeit der Universitätszeugnisse, akademische Grade etc.

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 249/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Typ

Vertrag – DDR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1985

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990

Unterzeichnungsdatum

05.11.1984

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Studienzeiten an Universitäten, von Universitätszeugnissen und akademischen Graden samt Anhang
StF: BGBl. Nr. 249/1985

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik haben,

in Realisierung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft vom 31. März 1978, *1)

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln,

sowie in der Entschlossenheit, ihre Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und zu fördern, und

in Anerkennung der Tatsache, daß nach Gegenüberstellung die Studien und akademischen Grade in der Republik Österreich und in der Deutschen Demokratischen Republik sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur als auch hinsichtlich des Inhalts und der Anforderungen vergleichbar sind,

folgendes vereinbart:

--------------------------------------------------------------------

*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1979,

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Mai 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 8 Absatz 2 am 1. Juli 1985 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10009584

Dokumentnummer

NOR11009775

Alte Dokumentnummer

N7198516101R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/249/P0/NOR11009775

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