Gleichwertigkeit der Universitätszeugnisse, akademische Grade etc.
Bundesgesetzblatt Nr. 249 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,
01.07.1985
03.10.1990
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Studienzeiten an Universitäten, von Universitätszeugnissen und akademischen Graden samt Anhang
StF: BGBl. Nr. 249/1985
idF:
BGBl. Nr. 220/1994
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Mai 1985 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 8 Absatz 2 am 1. Juli 1985 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik haben,
in Realisierung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft vom 31. März 1978, *1)
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln,
sowie in der Entschlossenheit, ihre Beziehungen auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und zu fördern, und
in Anerkennung der Tatsache, daß nach Gegenüberstellung die Studien und akademischen Grade in der Republik Österreich und in der Deutschen Demokratischen Republik sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur als auch hinsichtlich des Inhalts und der Anforderungen vergleichbar sind,
folgendes vereinbart:
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1979,