Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Zaire über die wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit Art. 1

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Zaire über die wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 143/1985

Typ

Vertrag – Zaire

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.06.1985

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Text

Artikel 1

Die Vertragschließenden Teile werden auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens geeignete Maßnahmen ergreifen, um im Rahmen der jeweils in jedem Land geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften auf wirksamste Weise für die Entwicklung und vielfältige Gestaltung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit auf jenen Gebieten der Wirtschaft tätig zu werden, die die günstigsten Möglichkeiten bieten. Zu diesem Zwecke werden sie die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Organisationen und Institutionen der beiden Staaten fördern.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015

Gesetzesnummer

10006789

Dokumentnummer

NOR12074144

Alte Dokumentnummer

N5198512627L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/143/A1/NOR12074144

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