Bundesrecht konsolidiert

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Bestellung von Fachkoordinatoren § 5

Kurztitel

Bestellung von Fachkoordinatoren

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 135/1985

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1985

Außerkrafttretensdatum

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Paragraph 5,

Sofern an den im Paragraph eins, genannten Schulen ein Schulversuch mit leistungsdifferenziertem Unterricht geführt wird und im Rahmen derartiger Schulversuche bereits ein Fachkoordinator bestellt wurde, bleibt dieser bis zum Auslaufen dieses Schulversuches bestellt, und es ist kein Fachkoordinator auf Grund des Paragraph eins, zu bestellen.

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2016

Gesetzesnummer

10009580

Dokumentnummer

NOR12121545

Alte Dokumentnummer

N7198520262J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/135/P5/NOR12121545

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