Kurztitel

Bestellung von Fachkoordinatoren

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1985,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.09.1985

Text

Paragraph 5,

Sofern an den im Paragraph eins, genannten Schulen ein Schulversuch mit leistungsdifferenziertem Unterricht geführt wird und im Rahmen derartiger Schulversuche bereits ein Fachkoordinator bestellt wurde, bleibt dieser bis zum Auslaufen dieses Schulversuches bestellt, und es ist kein Fachkoordinator auf Grund des Paragraph eins, zu bestellen.