Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (China)
Typ
Vertrag – China
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.05.1985
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Die Vertragsparteien erleichtern und fördern die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet im Einklang mit den auf jeder Seite bestehenden Möglichkeiten und Interessen.
(2)Absatz 2,Die Vertragsparteien werden einvernehmlich die Fachgebiete und Formen dieser Zusammenarbeit festlegen, wobei die Erfahrungen der Wissenschafter beider Länder sowie die auf einzelnen Gebieten bestehenden Kontakte berücksichtigt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009574
Dokumentnummer
NOR12121500
Alte Dokumentnummer
N7198518865J