Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 32
Inkrafttretensdatum
01.01.1987
Außerkrafttretensdatum
31.07.1989
Abkürzung
ASGG
Index
14/02 Gerichtsorganisation
Text
Entschädigung
§ 32. Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, BGBl. Nr. 136, wobei sich der in dessen § 18 Abs. 2 jeweils genannte Betrag um die Hälfte erhöht. Paragraph 32, Fachkundige Laienrichter haben Anspruch auf Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten sowie auf Entschädigung für Zeitversäumnis entsprechend den für Zeugen geltenden Bestimmungen des GebAG 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 136, wobei sich der in dessen Paragraph 18, Absatz 2, jeweils genannte Betrag um die Hälfte erhöht.
Anmerkung
S. auch P VII des Einführungserlasses zum ASGG, JABl. Nr. 52/1986
Schlagworte
Reisekosten, Pauschalbetrag
Gesetzesnummer
10000813
Dokumentnummer
NOR12011292
Alte Dokumentnummer
N11985179620