(4)Absatz 4,Der Vorsitzende kann die Beratung und Beschlussfassung in den Fällen des § 12 Abs. 1 Z 1 lit. a, b und f und Z 2 durch Einholung der Zustimmung der anderen Mitglieder des Dreiersenates im Umlaufweg ersetzen, wenn keines dieser Mitglieder widerspricht. Die Zustimmung kann nur schriftlich erteilt werden.Der Vorsitzende kann die Beratung und Beschlussfassung in den Fällen des Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a,, b und f und Ziffer 2, durch Einholung der Zustimmung der anderen Mitglieder des Dreiersenates im Umlaufweg ersetzen, wenn keines dieser Mitglieder widerspricht. Die Zustimmung kann nur schriftlich erteilt werden.