Bundesrecht konsolidiert

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Wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 497/1984 aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Typ

Vertrag – DDR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.01.1985

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990

Unterzeichnungsdatum

05.11.1984

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit
StF: BGBl. Nr. 497/1984

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik haben,

in dem Wunsche, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit gemäß den Prinzipien der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu entwickeln,

in dem Bestreben, die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung und des technischen Fortschritts beider Staaten zu nutzen,

in Anerkennung der Nützlichkeit langfristiger Vereinbarungen für eine stabile Zusammenarbeit,

folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7 am 4. Jänner 1985 in Kraft.

Gesetzesnummer

10006766

Dokumentnummer

NOR11006879

Alte Dokumentnummer

N5198410374W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1984/497/P0/NOR11006879

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