Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik haben,
in dem Wunsche, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit gemäß den Prinzipien der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu entwickeln,
in dem Bestreben, die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung und des technischen Fortschritts beider Staaten zu nutzen,
in Anerkennung der Nützlichkeit langfristiger Vereinbarungen für eine stabile Zusammenarbeit,
folgendes vereinbart: