Wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,
04.01.1985
03.10.1990
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit
StF: BGBl. Nr. 497/1984
idF:
BGBl. Nr. 220/1994
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7 am 4. Jänner 1985 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik haben,
in dem Wunsche, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit gemäß den Prinzipien der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu entwickeln,
in dem Bestreben, die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung und des technischen Fortschritts beider Staaten zu nutzen,
in Anerkennung der Nützlichkeit langfristiger Vereinbarungen für eine stabile Zusammenarbeit,
folgendes vereinbart: