Kurztitel

Wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,

Inkrafttretensdatum

04.01.1985

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit

StF: BGBl. Nr. 497/1984

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 220/1994

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7 am 4. Jänner 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik haben,

in dem Wunsche, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit gemäß den Prinzipien der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu entwickeln,

in dem Bestreben, die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung und des technischen Fortschritts beider Staaten zu nutzen,

in Anerkennung der Nützlichkeit langfristiger Vereinbarungen für eine stabile Zusammenarbeit,

folgendes vereinbart: