Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
23.11.1984
Außerkrafttretensdatum
22.07.1999
Abkürzung
UWG
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
Mißbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz einsWer im geschäftlichen Verkehr einen Namen, eine Firma oder die besondere Bezeichnung eines Unternehmens oder eines Druckwerkes, für das § 80 des Urheberrechtsgesetzes nicht gilt, in einer Weise benützt, die geeignet ist, Verwechslungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeichnung hervorzurufen, deren sich ein anderer befugterweise bedient, kann von diesem auf Unterlassung der Benützung in Anspruch genommen werden. (BGBl. Nr. 111/1936, § 113 Abs. 3)Wer im geschäftlichen Verkehr einen Namen, eine Firma oder die besondere Bezeichnung eines Unternehmens oder eines Druckwerkes, für das Paragraph 80, des Urheberrechtsgesetzes nicht gilt, in einer Weise benützt, die geeignet ist, Verwechslungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeichnung hervorzurufen, deren sich ein anderer befugterweise bedient, kann von diesem auf Unterlassung der Benützung in Anspruch genommen werden. Bundesgesetzblatt Nr. 111 aus 1936,, Paragraph 113, Absatz 3,) (2)Absatz 2Der Benützende ist dem Verletzten zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn er wußte oder wissen mußte, daß die mißbräuchliche Art der Benützung geeignet war, Verwechslungen hervorzurufen.
(3)Absatz 3Der besonderen Bezeichnung eines Unternehmens stehen registrierte Marken, ferner solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Unternehmens von anderen Unternehmen bestimmte Einrichtungen, insbesondere auch Ausstattungen von Waren, ihrer Verpackung oder Umhüllung und von Geschäftspapieren, gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Unternehmens gelten.
Anmerkung
Zur Verletzung von Markenrechten vgl. § 56 MSchG,
BGBl. Nr. 260/1970.
Schlagworte
§ 80 UrhG,
BGBl. Nr. 111/1936, Unterscheidungskraft, Verkehrsgeltung,
Handelsname
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2013
Gesetzesnummer
10002665
Dokumentnummer
NOR12033582
Alte Dokumentnummer
N2198422005S