Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern
Typ
Vertrag – Bulgarien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.1984
Außerkrafttretensdatum
02.02.2011
Unterzeichnungsdatum
20.04.1983
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Titel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF:
BGBl. Nr. 425/1984 (NR: GP XVI
RV 72 AB 190 S. 33. BR:
AB 2799 S. 442.)
Sprachen
Bulgarisch, Deutsch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zum beiderseitigen Vorteil zu fördern und zu vertiefen, haben zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. April 1984 ausgetauscht. Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 23 Absatz 2 am 1. Juli 1984 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
Einkommensteuer
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2011
Gesetzesnummer
10004411
Dokumentnummer
NOR11004447
Alte Dokumentnummer
N3198412723T