Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern
Bundesgesetzblatt Nr. 425 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 30 aus 2011,
01.07.1984
02.02.2011
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 425/1984 (NR: GP XVI RV 72 AB 190 S. 33. BR: AB 2799 S. 442.)
BGBl. III Nr. 30/2011 (NR: GP XXIV RV 943 AB 1004 S. 86. BR: AB 8432 S. 791.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. April 1984 ausgetauscht. Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 23 Absatz 2 am 1. Juli 1984 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen und die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern zum beiderseitigen Vorteil zu fördern und zu vertiefen, haben zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes vereinbart: