(3)Absatz 3,Der Bundeskanzler bestellt 20 weitere Mitglieder, durch die die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen eine besondere Vertretung erhalten sollen: die Wissenschaft, die Volksbildung, die Kunst, der Sport, die Jugend, die älteren Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Touristik, die Kraftfahrer sowie die Konsumenten. Bei der Bestellung dieser Mitglieder ist insbesondere auf Vorschläge Bedacht zu nehmen, die von Einrichtungen bzw. Organisationen erstattet werden, die für diese Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind.