die für die Ausbildung zum praktischen Arzt oder zum Facharzt vorzusehenden Ausbildungserfordernisse über Inhalt, Art und Dauer der Ausbildung sowie einer speziellen Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsfächern (Sonderfach, Wahlfach, Hauptfach, Pflichtnebenfach, Wahlnebenfach) (§§ 4 und 5),die für die Ausbildung zum praktischen Arzt oder zum Facharzt vorzusehenden Ausbildungserfordernisse über Inhalt, Art und Dauer der Ausbildung sowie einer speziellen Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsfächern (Sonderfach, Wahlfach, Hauptfach, Pflichtnebenfach, Wahlnebenfach) (Paragraphen 4 und 5),