Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Oman) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Oman)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 344/1984

Typ

Vertrag – Oman

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

03.09.1984

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.11.1982

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DES SULTANATS OMAN ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN BEIDEN GEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 344/1984

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung des Sultanats Oman;

als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

vom Wunsche geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19 am 3. September 1984 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011589

Dokumentnummer

NOR11011854

Alte Dokumentnummer

N9198414169T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1984/344/P0/NOR11011854

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