Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Oman)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1984,

Typ

Vertrag – Oman

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

03.09.1984

Unterzeichnungsdatum

03.11.1982

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DES SULTANATS OMAN ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN BEIDEN GEBIETEN UND DARÜBER HINAUS

StF: BGBl. Nr. 344/1984

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19 am 3. September 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung des Sultanats Oman;

als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

vom Wunsche geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011589

Dokumentnummer

NOR11011854

alte Dokumentnummer

N9198414169T