Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 230/1984

Typ

Vertrag – Portugal

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1984

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

12.10.1982

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
StF: BGBl. Nr. 230/1984 (NR: GP XVI RV 15 AB 169 S. 28. BR: AB 2786 S. 441.)

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik sind,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur zwischen den beiden Vertragsstaaten zu entwickeln, um auf diese Art zur weiteren Festigung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem portugiesischen Volk beizutragen,

wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. April 1984 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18 Absatz 2 am 1. Juli 1984 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009549

Dokumentnummer

NOR11009740

Alte Dokumentnummer

N7198413785T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1984/230/P0/NOR11009740

Navigation im Suchergebnis