Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)
Bundesgesetzblatt Nr. 230 aus 1984,
Vertrag – Portugal
Paragraph 0
01.07.1984
12.10.1982
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
StF: BGBl. Nr. 230/1984 (NR: GP XVI RV 15 AB 169 S. 28. BR: AB 2786 S. 441.)
Deutsch, Portugiesisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. April 1984 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18 Absatz 2 am 1. Juli 1984 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik sind,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur zwischen den beiden Vertragsstaaten zu entwickeln, um auf diese Art zur weiteren Festigung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem portugiesischen Volk beizutragen,
wie folgt übereingekommen:
e-rk3
28.02.2019
10009549
NOR11009740
N7198413785T