Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
Typ
Vertrag – Frankreich
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.06.1984
Außerkrafttretensdatum
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 3
Die im Artikel 2 dieses Abkommens vorgesehenen Befreiungen werden im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei nur so lange gewährt, als die Bedingungen der in diesem Hoheitsgebiet geltenden zollrechtlichen Vorschriften für eine eingangsabgabenfrei vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen im Sinn von Artikel 2 dieses Abkommens erfüllt sind.
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2019
Gesetzesnummer
10011581
Dokumentnummer
NOR12149623
Alte Dokumentnummer
N9198422982J