Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1984,
Vertrag – Frankreich
Artikel 3
01.06.1984
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Die im Artikel 2 dieses Abkommens vorgesehenen Befreiungen werden im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei nur so lange gewährt, als die Bedingungen der in diesem Hoheitsgebiet geltenden zollrechtlichen Vorschriften für eine eingangsabgabenfrei vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen im Sinn von Artikel 2 dieses Abkommens erfüllt sind.
12.04.2019
10011581
NOR12149623
N9198422982J