Anlage 16
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Vorderseite
(Anm.: Anlage 16 (Vorderseite) nicht darstellbar, es wird daher aufAnmerkung, Anlage 16 (Vorderseite) nicht darstellbar, es wird daher auf
die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.) die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
Anlage 16
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Rückseite
(Anm.: Anlage 16 (Rückseite) nicht darstellbar, es wird daher aufAnmerkung, Anlage 16 (Rückseite) nicht darstellbar, es wird daher auf
die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.) die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)