Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, sowie
das Ministerium für Außenwirtschaft und -handel der Volksrepublik China andererseits,
nach Abschluß von Erörterungen über die Einfuhr von handwerklichen Erzeugnissen der Volksrepublik China nach Österreich,
sind übereingekommen wie folgt: