Bundesrecht konsolidiert

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Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung § 1

Kurztitel

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 572/1983

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

26.11.1983

Außerkrafttretensdatum

Index

37/04 Internationale Finanzinstitutionen

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 280,6 Millionen Sonderziehungsrechte auf 775,6 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.
  2. Absatz 2,Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich dem Internationalen Währungsfonds gegenüber die Erhöhung der österreichischen Quote zu notifizieren.
  3. Absatz 3,Der Erhöhungsbetrag ist im Sinne des Paragraph 2, des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1971,, über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds und die Übernahme der gesamten Quote durch die Oesterreichische Nationalbank zu leisten.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2015

Gesetzesnummer

10004385

Dokumentnummer

NOR12047933

Alte Dokumentnummer

N3198313510L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/572/P1/NOR12047933

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