Kurztitel

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 572 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

26.11.1983

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 280,6 Millionen Sonderziehungsrechte auf 775,6 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.
  2. Absatz 2,Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich dem Internationalen Währungsfonds gegenüber die Erhöhung der österreichischen Quote zu notifizieren.
  3. Absatz 3,Der Erhöhungsbetrag ist im Sinne des Paragraph 2, des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1971,, über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds und die Übernahme der gesamten Quote durch die Oesterreichische Nationalbank zu leisten.