Bundesrecht konsolidiert

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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Nordmazedonien) § 0

Kurztitel

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Nordmazedonien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 547/1983

Typ

Vertrag – Nordmazedonien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.09.1991

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

01.02.1982

Index

29/10 Strafprozess, Strafvollzug

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wird für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE WECHSELSEITIGE VOLLZIEHUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 547/1983 (NR: GP XV RV 1109 AB 1434 S. 146. BR: AB 2663 S. 432.)

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

das Präsidium der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,

von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1983 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 36, Absatz eins, am 1. Jänner 1984 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10002653

Dokumentnummer

NOR11002676

Alte Dokumentnummer

N2198346954L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/547/P0/NOR11002676

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