Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
19.01.1983
Außerkrafttretensdatum
Index
19/17 Gebietskörperschaften
Text
Artikel 5
Im Fall der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach Maßgabe dieses Übereinkommens prüfen die Vertragsparteien die Zweckmäßigkeit, den daran teilnehmenden Gebietskörperschaften dieselben Möglichkeiten einzuräumen wie im Fall der innerstaatlichen Zusammenarbeit.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2015
Gesetzesnummer
10000761
Dokumentnummer
NOR12010585
Alte Dokumentnummer
N1198312801R