Kurztitel

Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

19.01.1983

Text

Artikel 5

Im Fall der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach Maßgabe dieses Übereinkommens prüfen die Vertragsparteien die Zweckmäßigkeit, den daran teilnehmenden Gebietskörperschaften dieselben Möglichkeiten einzuräumen wie im Fall der innerstaatlichen Zusammenarbeit.