Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 423/1983 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

02.08.1982

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER UNIVERSITÄTEN
StF: BGBl. Nr. 423/1983

Änderung

BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Italienische Republik sind,

– vom Wunsche geleitet, zu einer weiteren Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten beizutragen,

– im Sinne des übereinkommens zur Förderung der kulturellen Beziehungen vom 14. März 1952, *)

– unter Respektierung der jeweils geltenden Verträge über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade,

– unter Berücksichtigung der in den beiden Vertragsstaaten das Universitäts- und Studienwesen regelnden Vorschriften,

wie folgt übereingekommen:

__________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 270 aus 1954,

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Juli 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2 am 1. Oktober 1983 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3
Universitätswesen

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Gesetzesnummer

10009539

Dokumentnummer

NOR30006997

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/423/P0/NOR30006997

Navigation im Suchergebnis