Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 423/1983

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1983

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

02.08.1982

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

ABKOMMEN
ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER
DIE ZUSAMMENARBEIT DER UNIVERSITÄTEN
StF: BGBl. Nr. 423/1983

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Italienische Republik sind,

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, zu einer weiteren Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten beizutragen,
  • Strichaufzählung
    im Sinne des übereinkommens zur Förderung der kulturellen Beziehungen vom 14. März 1952, *1)
  • Strichaufzählung
    unter Respektierung der jeweils geltenden Verträge über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade,
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung der in den beiden Vertragsstaaten das Universitäts- und Studienwesen regelnden Vorschriften,
wie folgt übereingekommen:

---------------------------------------------------------------------

*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 270 aus 1954,

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Juli 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2 am 1. Oktober 1983 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 1 und 5 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Schlagworte

Universitätswesen

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Gesetzesnummer

10009539

Dokumentnummer

NOR11009730

Alte Dokumentnummer

N7198316098R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/423/P0/NOR11009730

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