Artikel 1
Österreichischen Staatsbürgern wird die sichtvermerksfreie Einreise in das Fürstentum Monaco für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:
gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
gültiger Personalausweis,
gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist,
gültiger Schifferausweis.