Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den Personenverkehr (Monaco) Art. 1

Kurztitel

Abkommen über den Personenverkehr (Monaco)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 404/1983

Typ

Vertrag – Monaco

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

09.09.1983

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 1

Österreichischen Staatsbürgern wird die sichtvermerksfreie Einreise in das Fürstentum Monaco für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:

  1. Litera a
    gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
  2. Litera b
    gültiger Diplomatenpaß,
  3. Litera c
    gültiger Dienstpaß,
  4. Litera d
    gültiger Personalausweis,
  5. Litera e
    gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist,
  6. Litera f
    gültiger Schifferausweis.

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2014

Gesetzesnummer

10005547

Dokumentnummer

NOR12061135

Alte Dokumentnummer

N4198320967J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/404/A1/NOR12061135

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