Kurztitel

Abkommen über den Personenverkehr (Monaco)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 404 aus 1983,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

09.09.1983

Text

Artikel 1

Österreichischen Staatsbürgern wird die sichtvermerksfreie Einreise in das Fürstentum Monaco für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:

  1. Litera a
    gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
  2. Litera b
    gültiger Diplomatenpaß,
  3. Litera c
    gültiger Dienstpaß,
  4. Litera d
    gültiger Personalausweis,
  5. Litera e
    gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist,
  6. Litera f
    gültiger Schifferausweis.