gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
Abkommen über den Personenverkehr (Monaco)
Bundesgesetzblatt Nr. 404 aus 1983,
Artikel eins
09.09.1983
Österreichischen Staatsbürgern wird die sichtvermerksfreie Einreise in das Fürstentum Monaco für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind: