Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
in der Absicht, den Austausch auf dem Gebiete der Wissenschaften und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern,
in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staat zu erleichtern, im Bewußtsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens und der Hochschulausbildung bestehenden Gemeinsamkeiten - haben hinsichtlich der Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen zum Zwecke des Weiterstudiums im Hochschulbereich und über die Führung akademischer und sonstiger Hochschulgrade folgendes vereinbart: