Bundesrecht konsolidiert

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Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 368/1983 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 6/2004

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.1983

Außerkrafttretensdatum

11.12.2003

Unterzeichnungsdatum

19.01.1983

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich samt Notenwechsel
StF: BGBl. Nr. 368/1983

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -

im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,

in der Absicht, den Austausch auf dem Gebiete der Wissenschaften und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern,

in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staat zu erleichtern, im Bewußtsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens und der Hochschulausbildung bestehenden Gemeinsamkeiten - haben hinsichtlich der Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen zum Zwecke des Weiterstudiums im Hochschulbereich und über die Führung akademischer und sonstiger Hochschulgrade folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 8, vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, am 1. September 1983 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10009538

Dokumentnummer

NOR11009729

Alte Dokumentnummer

N7198316097R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/368/P0/NOR11009729

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