Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Bundesgesetzblatt Nr. 368 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2004,
01.09.1983
11.12.2003
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich samt Notenwechsel
StF: BGBl. Nr. 368/1983
idF:
BGBl. III Nr. 6/2004 (NR: GP XXII RV 12 AB 180 S. 28. BR: 6827 S. 700.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 8, vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, am 1. September 1983 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
in der Absicht, den Austausch auf dem Gebiete der Wissenschaften und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern,
in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staat zu erleichtern, im Bewußtsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens und der Hochschulausbildung bestehenden Gemeinsamkeiten - haben hinsichtlich der Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen zum Zwecke des Weiterstudiums im Hochschulbereich und über die Führung akademischer und sonstiger Hochschulgrade folgendes vereinbart: